Dauer: 4 Lehreinheiten á 45min
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Zielsetzung
Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber/-innen verpflichtet, Personen zu benennen, die Aufgaben im Rahmen der Evakuierung wahrnehmen. Die neue Arbeitsstätten-Regel ASR A2.2 sieht fünf Prozent der Beschäftigten vor. Evakuierungshelfer/-innen sollen sowohl den/die Unternehmer/-in als auch die Brandschutzbeauftragten dabei unterstützen, Gefahren für Menschen abzuwenden und Haftungsrisiken zu minimieren.
Zielgruppe
Mitarbeitende in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Hochhäusern, Industrieanlagen usw.
Inhalt
- Grundlagen der Evakuierung
- Überblick über die aktuelle Rechts- und Vorschriftenlagen
- Aufgaben des/der Evakuierungshelfers/-in einschließlich praktischer Übungen
- Umgang mit Personen in Gefahrensituationen
- Stress- und Führungsverhalten
- Überlegtes Handeln in unüberschaubaren Situationen