Dauer:      4 Lehreinheiten á 45min
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Zielsetzung
Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber/-innen verpflichtet, Personen zu benennen, die Aufgaben im Rahmen der Evakuierung wahrnehmen. Die neue Arbeitsstätten-Regel ASR A2.2 sieht fünf Prozent der Beschäftigten vor. Evakuierungshelfer/-innen sollen sowohl den/die Unternehmer/-in als auch die Brandschutzbeauftragten dabei unterstützen, Gefahren für Menschen abzuwenden und Haftungsrisiken zu minimieren.

Zielgruppe
Mitarbeitende in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Hochhäusern, Industrieanlagen usw. 

Inhalt

  • Grundlagen der Evakuierung
  • Überblick über die aktuelle Rechts- und Vorschriftenlagen
  • Aufgaben des/der Evakuierungshelfers/-in einschließlich praktischer Übungen
  • Umgang mit Personen in Gefahrensituationen
  • Stress- und Führungsverhalten
  • Überlegtes Handeln in unüberschaubaren Situationen