Dauer: Modul 1 (Theorie als Webinar): 5 Lehreinheiten á 45min. | Modul 2 (Praxis): mind. 1 Lehreinheit á 45min.
Die praktische Ausbildung (Modul 2) erfolgt nach der „Coronakrise“ an bundesweit verteilten Standorten.
Termine
Anmeldeformular
Zielsetzung
Die Ausbildung erfolgt gem. § 10 ArbSchG. Brandschutzhelfer/-innen sind Personen, die in ihrem Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes übernehmen. Zur Gewährleistung der betrieblichen Sicherheit sollen sie in der Lage sein, im Brandfall sofortige Erstmaßnahmen (z. B. Brandmeldung, Alarmierung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Flucht und Rettung) durchzuführen. Dies ist nur möglich, wenn die Brandschutzhelfer/-innen entsprechend ausgebildet sind und regelmäßig geschult werden. Die Notwendigkeit, Mitarbeitende entsprechend zu schulen, ergibt sich in Deutschland aus diversen Regelwerken. Den Teilnehmenden wird das zur Durchführung von Erstmaßnahmen notwendige Grundlagenwissen vermittelt. Löschvorführungen mit Bränden der Brandklassen A, B und C ergänzen die Ausführungen.
Zielgruppe
Personen, die in Unternehmen als Brandschutzhelfer/-innen tätig werden sollen, sowie alle Personen, denen die Grundlagen des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes vermittelt werden sollen.
Inhalt
- Aufgaben eines/einer Brandschutzhelfers/-in Wirtschaftliche Bedeutung
- Chemisch-physikalische Grundlagen der Verbrennung
- Baulicher Brandschutz mit Anwendungsbeispielen
- Anlagentechnischer Brandschutz (Brandmeldeanlagen, ortsfeste Feuerlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, etc.)
- Organisatorischer Brandschutz (Brandschutzordnung, Brandschutzpläne, Flucht-und Rettungspläne etc.)
- Bewertung von Brandrisiken im Betrieb
- Brandschutz in elektrischen Anlagen
- Planung und Bewertung von Brandschutzmaßnahmen mit Anwendungsbeispielen
- Sofortmaßnahmen bei Brandausbruch
- Verhalten im Brand- und Gefahrenfall
- Handhabung von Feuerlöschern
- besondere Verhaltensregeln