HGI - Allgemeine Geschäftsbestimmungen


§ 1 Geltungsbereich und abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Hügin Group International GmbH & Co. KG (im Folgenden HGI genannt) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge, sofern nicht ausdrücklich durch Individualabrede zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der HGI gelten ausschließlich, entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, HGI hätte deren Geltung schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn HGI in Kenntnis entgegenstehender oder davon abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Zustandekommen von Verträgen

  1. Der Vertrag zwischen HGI und dem Kunden kommt gemäß den Abgrenzungen echten Kaufmännischen Bestätigungsschreiben und Auftragsbestätigungen zustande
  2. Der Kunde ist zwei Wochen ab Eingang des Angebotes bei HGI an sein Angebot gebunden.
  3. Enthält eine Auftragsbestätigung der HGI Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese unter den in 1. geregelten Bestimmungen.

§ 3 Auftragserteilung

  1. Die Honorarhöhe sowie Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Angebot, Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. HGI verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihr erteilten Auftrags, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
  3. HGI kann je nach Bedarf durch Vertragsumfang zur Vertragserfüllung auch andere entsprechend befugte Selbständige heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung der HGI Aufträge erteilen.

§ 4 Rücktritt vom Vertrag 

  1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
  2. Bei Verzug der HGI mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach fruchtlos erfülltem Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist schriftlich zu fixieren.
  3. Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch die HGI unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die HGI zum Vertragsrücktritt berechtigt.
  4. Ist die HGI zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält diese den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt desAuftraggebers. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von HGI nachweislich erbrachten Leistungen zu honorieren.
  5. Ist ein Termin zur Leistungserbringung vereinbart, und kann dieser Termin durch die HGI aufgrund Höherer Gewalt nicht eingehalten werden, entfallen sämtliche Ansprüche des Auftraggebers gegen die HGI aus dieser Terminverzögerung. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere Streik sowie Tod oder längere Krankheit eines mit dem Projekt befassten Mitarbeiters der HGI. Die vereinbarten Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend.

§ 5 Honorar, Leistung

  1. Der Inhalt der von HGI zu erbringenden Leistungen ergibt sich vorrangig aus der schriftlichen Vertragsurkunde, sofern eine solche nicht vorliegt aus der schriftlichen Auftragsbestätigung von HGI. Jedwede Änderungen und Nachträge bedürfen der Schriftform.
  2. Die Angebote, Nebenabreden der HGI sind, sofern nichts anderes angegeben ist, für zukünftige Angebote freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
  3. Sämtliche Honorare sind grundsätzlich in EURO erstellt, außer Angebot und Vertrag weisen ausdrücklich auf eine Abweichung von diesem Grundsatz hin.
  4. Bei Kunden natürlicher Person ist in den angegebenen Honorarbeträgen die Mehrwertsteuer enthalten.
  5. Ist der Kunde eine juristische Person, gibt die HGI lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
  6. HGI ist zu Teilrechnungsstellung nach Leistungsabschnitten berechtigt.
  7. Bei Nichtbeauftragung nach Angebotsabgabe durch HGI, ist die HGI berechtigt den für das Angebot geleisteten Aufwand in Rechnung zu stellen.

§ 6 Zahlungsmodalität

  1. Fälligkeit ist 14 Tage nach Rechnungsstellung, außer es wird individualvertraglich eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart
  2. Bei Zahlungsverzug behält sich die HGI das Recht zur Erhebung von Mahngebühren in üblicher Höhe sowie Säumniszuschlägen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a.

§ 7 Gewährleistung und Schadenersatz 

  1. Gewährleistungsansprüche können nur nach begründeten Mängelrügen erhoben werden, die  ausschließlich binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
  2. Gerechtfertigte Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von HGI innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
  3. HGI hat ihre Leistungen mit der von ihr als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt zu erbringen.
  4. Die von HGI erbrachten Leistungen basieren auf Vorgaben und Briefings des  Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
  5. Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Planungsfehlern ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit rechtlich geltend.

§ 8 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllung‐ und Zahlungsort der Geschäftssitz der HGI. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‐ rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz der HGI zuständige Gericht. Ist der Kunde Verbraucher und hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU‐ Mitgliedsland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenfalls der Gerichtsstand der HGI.

§ 9 Geheimhaltung 

  1. Die HGI ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet. Die HGI ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Zur Veröffentlichung von Referenzprojekten muss sich die HGI eine schriftliche Einwilligung des Auftraggebers einholen.

§ 10 Schutz der Pläne 

  1. Pläne, Prospekte, Berichte, Technische Unterlagen und dgl. der HGI sind urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch die HGI zulässig. Dies betrifft ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Auftraggeber selbst. An Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich die HGI Eigentums‐ und Urheberrecht vor und damit das Recht, die geplanten Entwürfe und Zeichnungen in anonymisierter Form im Internet und Printmedien zu Dokumentation‐ und Werbezwecken zu verwenden. Wird dies vom Kunden nicht gewünscht, muss diese Information bereits bei Auftragserteilung erfolgen

§ 11 Unwirksamkeit 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so behalten die übrigen Teile der AGB ihre Gültigkeit und der Vertrag bleibt als solcher wirksam. Es treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der geltenden Rechtsauffassung ein.